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   OVG Sachsen, 10.09.2009 - 3 D 17/09   

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https://dejure.org/2009,16338
OVG Sachsen, 10.09.2009 - 3 D 17/09 (https://dejure.org/2009,16338)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 10.09.2009 - 3 D 17/09 (https://dejure.org/2009,16338)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 10. September 2009 - 3 D 17/09 (https://dejure.org/2009,16338)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Sachsen

    AufenthG § 15 Abs. 1, § 15 Abs. 5, § 14 Abs. 1 Nr. 3, § 13 Abs. 2 S. 2
    Zurückweisung; unerlaubte Einreise; Fortsetzungsfeststellungsinteresse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beschwerde gegen die Nichtbewilligung von Prozesskostenhilfe mangels hinreichender Aussicht auf Erfolg im Wege der Anfechtungsklage; Hilfsweise Fortsetzungsfeststellungsklage und Kriterien für das erforderliche Fortsetzungsfeststellungsinteresse; Belastende ...

  • Judicialis

    AufenthG § 13 Abs. 2 S. 2; ; AufenthG § 14 Abs. 1 Nr. 3; ; AufenthG § 15 Abs. 1; ; AufenthG § 15 Abs. 5

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AufenthG § 13 Abs. 2 S. 2; AufenthG § 15 Abs. 5
    Beschwerde gegen die Nichtbewilligung von Prozesskostenhilfe mangels hinreichender Aussicht auf Erfolg im Wege der Anfechtungsklage; Hilfsweise Fortsetzungsfeststellungsklage und Kriterien für das erforderliche Fortsetzungsfeststellungsinteresse; Belastende ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 05.12.2001 - 2 BvR 527/99

    Rehabilitierung bei Abschiebungshaft

    Auszug aus OVG Sachsen, 10.09.2009 - 3 D 17/09
    Ein solches Fortsetzungsfeststellungsinteresse kommt insbesondere bei freiheitsbeschränkenden Maßnahmen in Betracht, und ist für den Fall einer Erledigung durch Entlassung aus der (vollzogenen) Abschiebungshaft ausdrücklich anerkannt (vgl. BVerfG, Beschl. v. 30.4.1997, BVerfGE 96, 27, BVerfG, Beschl. v. 5.12.2001, BVerfGE 104, 220).
  • BVerfG, 30.04.1997 - 2 BvR 817/90

    Durchsuchungsanordnung I

    Auszug aus OVG Sachsen, 10.09.2009 - 3 D 17/09
    Ein solches Fortsetzungsfeststellungsinteresse kommt insbesondere bei freiheitsbeschränkenden Maßnahmen in Betracht, und ist für den Fall einer Erledigung durch Entlassung aus der (vollzogenen) Abschiebungshaft ausdrücklich anerkannt (vgl. BVerfG, Beschl. v. 30.4.1997, BVerfGE 96, 27, BVerfG, Beschl. v. 5.12.2001, BVerfGE 104, 220).
  • VG München, 27.01.2011 - M 10 K 10.1299

    Zurückweisung; Erledigung nach Vollzug der Zurückweisung;

    Nach Vollzug der Zurückweisung gehen von dieser keine belastenden Rechtswirkungen mehr aus (Sächs. OVG v. 10.09.2009 Az. 3 D 17/09 RdNr. 3).

    Eine besonders diskriminierende Wirkung oder ein tiefgreifender Grundrechtseingriff war mit der Zurückweisung der Klägerin nicht verbunden (Hess. VGH v. 17.08.2009 Az. 3 A 2146/08.Z.A RdNr. 6 u. Sächs. OVG v. 10.09.2009 a.a.O. RdNr. 5).

  • VG Berlin, 15.06.2011 - 35 K 55.11

    Voraussetzungen der Reiserechte drittstaatsangehöriger Familienangehöriger in der

    Dem Kläger steht aber ein Feststellungsinteresse unter dem Gesichtspunkt der Wiederholungsgefahr und der Rehabilitierung zu (vgl. hierzu VG München, Urteil vom 18. November 2010 - M 12 K 10.2089 - juris, Rn. 39; a.A. Sächsisches OVG, Beschluss vom 10. September 2009 - 3 D 17/09 - juris, Rn. 5).
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